Die von Werner Koch entwickelten Vordrucke zum Wert eines Baumes als Grundstücksbestandteil für die Wert- und Schadensberechnung sind geprägt von seiner großen Erfahrung.
Der modular aufgebaute Vordrucksatz "Fachgutachten" stellt auf 5 Seiten das modifizierte Sachwertverfahren einschließlich der Rechtsprechungsübersicht dar. Total- oder Teilschadensberechnungen schließen sich optional mit weiteren 1- bis 3 Seiten an. Diese umfassende Darstellung der Berechnung kann von jedem Laien nachvollzogen werden.
Diese Vordrucke, die Sachverständige, Behörden, Verwaltungen, Gartenbauämter usw. einsetzen, haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt und brauchten in der Folgezeit nur durch kleine Änderungen an zeitgemäße Anforderungen der Praxis, sofern erforderlich, angepasst zu werden.
Zu den Vordrucken schreibt Werner Koch: "Aus wertermittlungsfachlicher Sicht sind Gutachtenformulare nicht mehr wegzudenken. Sie werden die da und dort noch vorhandenen 'Eigenbau'-Formulare auf einen oder zwei Blatt DIN A 4 bald ersetzen. Dies einfach deshalb, weil eine fachlich korrekte Wert- und Schadensberechnung auf diesem Raum nicht unterzubringen ist".
Der Zinssatz von 5 % ist weiterhin anzuwenden.
Ein Gericht schreibt dazu, daß es weiterhin von einer Verzinsung in Höhe von 5 % ausgeht "weil die Absenkung des Zinssatzes bisher weder rechnerisch nachvollziehbar ist, noch sich eine allgemeine entsprechende Überzeugung gezeigt hat ".
Ebenso ist das Landgericht Flensburg in seinem Urteil vom 30. 1. 2003 von einem Zinssatz von 5 % ausgegangen.
Manche möchten den Zinssatz nun anders bestimmen. Aber Diskussionen um den "richtigen" Zinssatz, werden erst dann mit Sicherheit abgeschlossen sein, wenn sich der Bundesgerichtshof abschließend zu dieser Frage geäußert hat.
Die Methode von Werner Koch ist Stand der Technik seit BGH-Urteil 1975 - vom Bundesgerichtshof „ Methode Koch „ genannt - . Sie wurde von der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung als unbestrittener Standard anerkannt.
In der Zwischenzeit wurde die Methode Koch von der FLL "FLL-Gehölzwertrichtlinie 2002" unter ihrem Label vereinnahmt. Um einen Anwalt einer großen Kanzlei zu zitieren:
"Insoweit handelt es sich um geronnenes Erfahrungswissen, ohne jegliche rechtlich zwingende Anwendungspflicht. “
Ebenfalls schrieb Frau Ass. jur. öbv SV Helge Breloer zur Bedeutung von Richtlinien vor kurzem in der Fachpresse :
".... Wichtig ist hier ein Hinweis auf die Rechtsprechung, die Richtlinien eindeutig eine Verbindlichkeit abspricht. Letztlich bestimmen nicht Richtlinien, sondern Kompetenz und fundiertes Fachwissen die Vorgehensweise auch in der Gehölzwertermittlung".
Weiter führt sie an: "Sollte ein Gehölzsachverständiger in der FLL-Richtlinie oder den dazugehörigen Arbeitshilfen fachliche Einschätzungen finden, die er für den ihm vorliegenden Fall aus seiner Kompetenz heraus anders beurteilt, so ist er weder in seinem Gutachten noch vor Gericht an das Regelwerk gebunden"
und dazu weiter "Die Vorgaben für die Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch sind durch die Rechtsprechung und Praxis eindeutig festgelegt. Der Sachverständige kann sich in der Gehölzwertermittlung deshalb nicht einfach über den in den Vordrucken und Programmen von Werner Koch ... enthaltenen Aufbau der Methode Koch hinwegsetzen, weil dieser Aufbau durch das in der Wertermittlungsverordnung geregelte Sachwertverfahren festgelegt ist ... Die Vorgaben für die Teilschadenberechnung sind hingegen nicht durch die Rechtsprechung und bisher auch noch nicht durch die Praxis in gleicher Weise festgelegt, so daß der Sachverständige den Aufbau für die Teilschadenberechnung selbst wählen kann".
- Diese Klarstellung ist verdienstvoll.
Wie auch auf anderen Gebieten, gibt es auch bei der Wertermittlung nach Methode Koch Plagiatoren, die Wachsamkeit erfordern.
Die Vordrucke der Original-Methode Koch sind nunmehr vom SVK-Verlag GmbH durch interne Schwierigkeiten nicht mehr lieferbar und daher wurde es ermöglicht, dass sie für geschulte Anwender kostenfrei sind. Sie können als pdf-Datei kostenfrei angefordert werden unter
Ebenfalls gibt es hierfür ein Rechnerprogramm von Franz Hund, das sich in der Praxis seit weit über einem Jahrzehnt bestens bewährt hat und sicher durch die Vordrucke führt bis zum „Gutachtensergebnis" www.franzhund.de .
Franz Hund ist Mit-Autor der Schrift von Werner Koch -Standardliteratur für die Wertermittlung- "Aktualisierte Gehölzwerttabellen", 3. Auflage 2001, (Tabellen auch in Euro und mit CD-Rom ) Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe www.vvw.de .
Franz Hund hat Werner Koch zu wichtigen Konferenzen der Wertermittlung begleitet und ihn bei der Durchsetzung der Methode Koch tatkräftig unterstützt.
Anzumerken ist noch -da von bestimmter Seite gerne versucht wird, Werner Koch mit seinen, für ihn selbst längst überholten, Aussagen für eigene Interessen zu vermarkten - , daß sich Werner Koch die VTA -Lehre von Prof. Dr. Claus Mattheck, Forschungszentrum für Technik und Umwelt, Karlsruhe, völlig zu eigen gemacht hatte, und diese Überzeugung noch vor seinem Tode in Wort und Schrift festgehalten hat.
Erika Koch
im August 2005