Rechtsgrundlage ist folgende Bekanntmachung im Bundesanzeiger:
Bekanntmachung der Anlage 2 zu den Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft 1978
- LandR 78 - vom 7. Februar 1980
Die Anlage 2 zu den Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft 1978 - LandR 78 - (Beilage Nr. 21/78 zum BAnz. Nr. 181 vom 26. September 1978) vom 7. Februar 1980
werden hiermit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Bundesminister für Verteidigung, dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bekanntgegeben.
Bonn, den 7. Februar 1980
VIC5-VV3600-29/79 VIB6-VV3610-41/79
In den Anlage 2 sind die Berechnungen für:
An- und Durchschneidung bei Wirtschaftserschwernisse veröffentlicht worden. Über
Korrekturfaktoren für die Arbeit- und Maschinenkosten können die Berechnungen aktualisiert werden. Die hinterlegten Tabellenwerte beziehen sich auf die Währung DM. Aus diesem Grunde wird das
Endergebnis in EURO konvertiert.