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Sie
erhalten auf dieser Homepage Informationen über meine Tätigkeit
als ö.b.v. Sachverständiger, über verfügbare Hilfsmittel für die
Wert- und Schadensberechnung für die Bereiche Landespflege, Gartenbau
und Landwirtschaft, über die Methode Koch und Fortbildungsangebote
rund um die Wert- und Schadensberechnung von Bäumen, Sträuchern
und Gehölzen.
Hinweis:
Die WertV 88 ist durch die vom Bundesrat am 07.05.2010 verabschiedete
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von
Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) abgelöst
worden. Außer der Methode Koch, steht derzeit kein bewährtes Verfahren
zur Wertermittlung von Gehölzen zur Verfügung. Die Standardsoftware und
die Vordrucksätze "Fachgutachten" und "vereinfachtes Sachwertverfahren"
können somit weiter angewendet werden.
Aktuelle Updates der Standardsoftware
Fachgutachten:
Siehe Standardsoftware/Excel/Fachgutachten
Sachverständiger:
Ich wurde von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
öffentlich bestellt und vereidigt für Garten- und Landschaftsbau,
Teilbereich: Wertermittlung von Freianlagen - Gärten, Grünanlagen
und Gehölzen.
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Rechte vorbehalten.
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